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Auf Wiedersehen Inhaberpapiere !

Belgische Investoren haben von jeher ein "Faible" für Inhaberpapiere gehabt. Sie hatten den Vorteil in einen Safe weit weg von indiskreten Blicken (Fiskus) gelegt werden zu können. Das Gesetz vom 14.12.2005 über die Aufhebung der Inhaberpapiere wird diesen Vorteil abschaffen und zwar ab 1.1.2008.
Ab diesem Datum können Unternehmen, belgische Banken oder der Staat nur noch dematerialisierte oder namentliche Papiere ausgeben. Anders gesagt können Kassenbons, Anleihen oder belgische Aktien nur noch über ein Wertpapierdepot gekauft werden.

Es wird also unmöglich sie weiterhin in einem Safe zu behalten, um sie später den Erben weiterzugeben ohne Erbschaftssteuer zu zahlen.

Dematerialisierte Wertpapiere ab 1.1.2008
Belgische Inhaberpapiere, die vor dem 1.1.2008 ausgegeben wurden müssen bis zum 1.1.2014 in dematerialisierte Papiere umgewandelt werden (Übergangsregelung).

- Papiere, die vor dem 1.1.2008 schon in einem Wertpapierdepot lagen, werden an diesem Datum automatisch umgewandelt.
- Papiere, die zu Hause lagen, müssen in ein Wertpapierdepot gelegt werden, zwecks Konversion. Papiere, die vor dem 23.12.2005 ausgegeben wurden, müssen spätestens zum 31.12.2013 umgewandelt worden sein.
- Papiere, die nach dem 23.12.2005 ausgegeben wurden, müssen spätestens zum 31.12.2012 umgewandelt und auf Wertpapierdepot gesetzt worden sein.

Nicht umgewandelte Papiere verlieren ab 2015 progressiv ihren Wert.
Ab 1.1.2015 werden diese Papiere, deren Inhaber nicht bekannt ist, nämlich vom Herausgeber der Papiere verkauft. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten auf die Depot- und Konsignationskasse eingezahlt.
Die Inhaber können sich dann an diese Kasse wenden. Eine Strafe von 10% pro angefangenem Jahr wird abgehalten. Nach 10 Jahren haben diese Papiere dann keinen Wert mehr.
15.6.2006

(Quelle: L'Echo)

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