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Neue Regelung
Ein neuer königlicher Erlass hat als Ziel, den Zugang zur Justiz für alle in verschiedenen Materien zu gewährleisten. Dieser Erlass bestimmt die minimalen Forderungen, die die Rechtsschutzversicherungspolice beinhalten müssen, um von der Steuerbefreiung auf der Prämie zu profitieren.
Die minimalen Forderungen des königlichen Erlasses lassen sich wie folgt zusammen fassen:
| Garantien |
Max
Leistung |
Territorialer Umfang |
Zivilregress (Schadensersatzforderung) |
12500 € |
Belgien und an- grenzende Länder |
| Strafverteidigung |
12500 € |
Belgien und an- grenzende Länder |
| Abwehr von Schadenersatz |
5000 € |
Belgien und an- grenzende Länder |
| Rechte der vertraglichen Pflichten |
5000 € |
Belgien und an- grenzende Länder |
Steuerrecht
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5000 € |
Belgien |
Verwaltungsrecht
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5000 € |
Belgien |
Erb-, Schenkungs- und Testamentrecht
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5000 € |
Belgien |

Personen- und Familienrecht, Scheidung ausgeschlossen (Pro versicherte Person) 750 €
Scheidung in gegenseitigem Einverständnis (Pro versicherte Person) 750 €
Freigrenze: 250 € pro Schadensfall, außer bei Rückgriff zur Vermittlung oder Schlichtungsverfahren sowie bei Scheidungen.
Tarif : Maximum 144 €/ Jahr um von der Steuerbefreiung auf der Prämie zu profitieren.
> Neue "All in Plus"-Police Mehr als die vorgegebenen Normen
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