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Neu! Die Rechtsschutzversicherung « All in Plus »
„Zugang zur Justiz für alle“



Neue Regelung

Ein neuer königlicher Erlass hat als Ziel, den Zugang zur Justiz für alle in verschiedenen Materien zu gewährleisten.  Dieser Erlass bestimmt die minimalen Forderungen, die die Rechtsschutzversicherungspolice beinhalten müssen, um von der Steuerbefreiung auf der Prämie zu profitieren.

Die minimalen Forderungen des königlichen Erlasses lassen sich wie folgt zusammen fassen:

 Garantien Max
Leistung
 Territorialer
 Umfang

Zivilregress (Schadensersatzforderung)

12500 €

Belgien und an- grenzende Länder
Strafverteidigung 12500 € Belgien und an- grenzende Länder
Abwehr von Schadenersatz 5000 € Belgien und an- grenzende Länder
Rechte der vertraglichen Pflichten 5000 € Belgien und an- grenzende Länder
Steuerrecht

5000 € Belgien
Verwaltungsrecht

5000 € Belgien
Erb-, Schenkungs- und Testamentrecht

5000 € Belgien


Personen- und Familienrecht, Scheidung ausgeschlossen
(Pro versicherte Person) 750 €

Scheidung in gegenseitigem Einverständnis
(Pro versicherte Person) 750 €

Freigrenze: 250 € pro Schadensfall, außer bei Rückgriff zur Vermittlung oder Schlichtungsverfahren sowie bei Scheidungen.

Tarif : Maximum 144 €/ Jahr um von der Steuerbefreiung auf der Prämie zu profitieren.


> Neue "All in Plus"-Police
Mehr als die vorgegebenen Normen

> Anmerkungen - ARCES

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