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Was von 2001-2005 im Detail geschah. - Ein Ruckblick
September 2005 Info für alle Geschäftsführer, Verwalter und Aktionäre ausländischer Gesellschaften, die einen Firmenwagen fahren: Ende Mai 2005 hat der Generalanwalt des EUGH folgende Stellungnahme bezüglich obengenannter Problematik verabschiedet: Es gibt keinerlei plausiblen Grund, dass diese Personen nicht genauso wie ein Angestellter einen Firmenwagen mit ausländischem Nummernschild fahren dürfen.
Die Restriktionen der belgischen Behörden verstoßen demnach gegen EU-Recht. N.B. der EUGH muss diese Meinung noch bestätigen, was in den nächsten Monaten aller Voraussicht nach geschehen wird. Info für alle unsere Leasingkunden: Bei einer Kontrolle durch die Eupener Polizei vor 6 Wochen hat man mich auf die Aussage hin, dass ich in einem Leasingfahrzeug unterwegs war, fahren lassen mit dem Bescheid, dass die Staatsanwaltschaft Eupen an alle Polizeidienststellen in den Ostkantonen Order ausgegeben hat, Leasingfahrzeuge nicht mehr zu belangen, solange Belgien nicht in der Lage ist, diese Fahrzeuge auf den Namen des Leasinggebers in Belgien anzumelden. Dies, weil Belgien mit dieser Situation gegen EU-Richtlinien verstößt.
18. September 2002 Freispruch in Sachen Luxemburger Nummernschilder Am 17/09/2002 verkündete das Sankt Vither Polizeigericht den Freispruch eines in Belgien ansässigen Geschäftsführers einer belgischen Firma, die ein Fahrzeug min luxemburger Nummernschilder geleast hat. Grund: die Anmeldung in Belgien anhand des KE vom 01/10/2001 ist weder auf den Namen des Fahrers noch auf die luxemburger Leasingfirma (Nouvelles Assurances SA) möglich. Es wurde weiter argumentiert, dass das EU-Recht bezüglich der Dienstleistungsfreiheit dem nationalen belgischen Recht überzuordnen ist.
In einer zweiten Angelegenheit, einem in Belgien wohnhaften Geschäftsführer einer luxemburgischen Firma, der ein Firmenfahrzeug mit luxemburger Kennzeichen fährt, stellt das Gericht eine Vorfrage an den belgischen Schiedshof um zu klären, ob hier nicht eine Diskriminierung (laut belgischem Grundgesetz unzulässig) gegenüber einem belgischen Geschäftsführer oder auch einem Arbeitnehmer einer luxemburgischen Firma, der ein Firmenfahrzeug mit luxemburger Kennzeichen fahren darf, vorliegt. Das Verfahren wurde in diesem Fall in Erwartung der Antwort des Schiedshofes ausgesetzt. In beiden Verfahren wurde die Argumentation von Nouvelles Assurances SA voll und ganz bestätigt.
04. September 2002 Seit einigen Wochen stellen wir effektiv fest, dass die Kontrollen der Behörden stark abgenommen haben um nicht zu sagen eingestellt worden sind. Dies in Erwartung des Entscheids des Polizeirichters in Sankt Vith, der in einigen Tagen aller Voraussicht nach dem Wunsch der Staatsanwaltschaft stattgeben und den Europäischen Gerichtshof befragen wird. Desweiteren hat die Staatsanwaltschaft in einigen anderen Fällen die Verfolgung eingestellt. Wir sehen jedenfalls unsere Sicht der Dinge bestätigt und wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt.
19. Juni 2002 Nachdem wir vor einigen Tagen erfahren mussten, dass unser Eilverfahren vor dem Staatsrat abge-lehnt wurde, weil wir in ungenügendem Masse belegen konnten, dass wir durch den K.E. an den Rand des Ruins getrieben worden sind, sind drei aktuelle Informationen für Sie von grösster Wichtigkeit : 1. Wir führen die Klage vor dem Staatsraat zwecks Annulation des K.E. weiter, da wir uns unserer Sache sehr sicher sind; 2. Von einem Gendarmen war zu hören, dass es Instruktionen gibt, Leasingfahrzeuge, deren Vertrag vor Juli 2001 (d.h. vor Bekanntwerden des Inhalts des K.E.) gestartet ist, nicht zu belangen; 3. Gestern hat die Staatsanwaltschaft in den ersten beiden Prozessen, die in Sankt-Vith anhängig sind, selbst festgestellt, dass Belgien mit dem K.E. gegen geltendes EU-Recht verstösst und beantragt den Europäischen Gerichtshof zu befragen. Dies bedeutet konkret, dass bis auf Weiteres damit gerechnet werden kann, dass die Staatsanwaltschaft diese Problematik nicht intensiv weiterverfolgt wird (in Erwartung des Urteils des EUGH).
26. März 2002 Letzten Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil in Sachen Cross-Border-Leasing gefällt, dass unserer Sache sehr dienlich ist und den neuen Königlichen Erlass bzgl. der Fahrzeuganmeldung in Belgien in vielen Punkten als gegen EU-Richtlinien verstossend darstellt. Wir haben den Belgischen Staatsrat letzten Freitag unverzüglich unterrichtet und erwarten nun ein Urteil des Staatsrates, das den K.E. suspendiert, da nicht tragbar ( mit EU-Recht unvereinbar ). Hierunter unser Link zum Text des Urteils, falls Sie weitere Details entnehmen möchten. Urteil C-451/99 des Europäischen Gerichtshofs vom 21/03/2002
19. März 2002 Ihre Fragen und unsere Antworten
18. März 2002 Werte Kunden und Websitebesucher. Es ist an der Zeit, Ihnen einen aktuellen Kommentar in Sachen " Schilderstress " zu geben. Bis heute haben wir trotz Nachfrage unsererseits noch keinen Bescheid vom belgischen Staatsrat auf unsere Klage. Einige unserer Kunden wurden aufgefordert Ihr Fahrzeug in Belgien anzumelden. Wir haben daraufhin in Anwendung von Art.10 des Königlichen Erlasses vom 20.07.2001 die Anmeldung auf den Eigentümer - sprich Nouvelles Assurances AG - angefragt und unseren Kunden Kopie unserer Anfrage zukommen lassen für den Fall einer zweiten Kontrolle. Seit Ende 02/2002 ist die Polizei in den Gemeinden Raeren und Kelmis systematisch an Halter von im Ausland angemeldeten Fahrzeugen herangetreten (auch die deutschen Schilder wurden angemahnt) und hat um Regularisierung bis Ende 03/2002 gebeten. Die Situation spitzt sich also zu. Freitag, den 15.03.2002 haben wir den ostbelgischen Europaabgeordneten und Bürgermeister von Kelmis, Herrn Mathieu Grosch getroffen. Wir waren uns einig, dass der neue K.E. wiederum unzumutbare Situationen schafft und dass schnelle Abhilfe nötig ist. Herr Grosch hat Anfang des Jahres eine Anfrage an die Europäische Kommission gerichtet und um Stellungnahme gebeten, was die Vereinbarkeit des K.E mit europäischen Richtlinien wie der Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit anbelangt. Herr Bolkestein ( Kommissionsmitglied ) hat teilweise schon Stellung bezogen und bestätigt, dass gegen Belgien, was die alten Vorschriften über die Zulassung von Kraftfahrzeugen anbelangt, ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde und dass derzeit die neuen Vorschriften eingehend geprüft werden. Herr Grosch wird seine Intervention nunmehr intensivieren und auch mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache halten, um ihre konkrete Vorgehensweise in den nächsten Wochen auszuloten. Unter der Rubrik Pressestimmen finden Sie in Zukunft ebenfalls konkrete Anfragen von Kunden oder Nichtkunden an uns sowie unsere Antwort. Wir denken, dass wir Ihnen so einen praktischen Beistand leisten können. Wir bitten Sie ebenfalls uns Ihre Bereitschaft zu einer Sammelklage vor dem Europäischen Gerichtshof mitzuteilen.
19. Dezember 2001 Vor 10 Tagen wurden in Sankt Vith verstärkte Kontrollen der Fahrzeuge mit luxemburgischem Nummernschild durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit wurden den Betroffenen einige Dokumente ausgehändigt und eine Frist von 3 Wochen eingeräumt innerhalb derer das Fahrzeug in Belgien anzumelden ist. Wir haben vor 2 Wochen den Staatsrat angeschrieben mit der Bitte um Beschleunigung des Verfahrens. Man teilt uns gerade mit, dass die Anhörung der Parteien auf den 14.Januar anberaumt ist. Es wird schätzungsweise dann noch einige Wochen dauern, ehe wir wissen, ob unser Eilverfahren ( mit aufhebender Wirkung für den Königlichen Erlass) angenommen wird oder nicht. Falls nicht, läuft unsere klassische Annulationsklage, die aber keine aufhebende Wirkung hat, dafür aber rückwirkend ( ab dem Moment eines für uns günstigen Urteils) alle in der Zwischenzeit getroffenen Maßnahmen annulliert. Falls diese zweite Situation eintritt, werden wir alles daran setzen, den belgischen Staat für alle in diesem Zusammenhang unseren Kunden entstandenen Kosten aufkommen zu lassen. Falls in den nächsten Tagen einer unserer Kunden von den belgischen Behörden aufgefordert wird, sein Fahrzeug in Belgien anzumelden, werden wir auf Anwendung eines Paragraphen des K.E. bestehen, der besagt, dass wenn gleichzeitig der Nutzer und der Eigentümer das Fahrzeug anmelden möchten, dem Eigentümer Vorrang gegeben werden muss. Da der Eigentümer in unserem Fall aber im Ausland angesiedelt ist, wird die Prozedur hier wiederum ins Stocken geraten. Falls die belgischen Behörden uns dann mitteilen, dass eine Anmeldung auf eine ausländische Firma nicht möglich ist, liefern sie den unumstößlichen Beweis, dass ihre Maßnahmen den freien Waren-, Dienstleistungs- und Firmenverkehr innerhalb der EU beeinschränken und hemmen. Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wäre die logische Folge.
2.November 2001 Zusammenfassung unserer Klage Trotz Erwartung - bisher keine verstärkten Kontrollen der "gelben Nummernschilder"
11.Oktober 2001 Achtung! Kontrolle Morgen werden im Raum St.Vith verstärkt Fahrzeuge mit luxemburgischen Nummernschildern kontrolliert.
5. Oktober 2001 Klage vor dem Staatsrat eingereicht Heute bestätigte uns das Anwaltsbüro Zians & Haas aus St.Vith, dass unsere Aussetzungs- und Nichtigkeitsklage vor dem Staatsrat fristgerecht eingereicht wurde. Mittlerweile gibt es mehrere Klagen in dieser Sache. Mehr dazu Beginn kommender Woche in dieser NEWS-Rubrik. Manfred Gehlen zum Thema SCHILDERSTRESS heute im BRF Hören Sie mal rein beim belgischen Rundfunk, wenn Manfred Gehlen zum Thema der "Gelben Schilder-Problematik" befragt wird. Das Interview wird heute entweder im Rahmen der Sendung Mittagsmagazin (12-13 Uhr) oder in BRF-Aktuell (18-18.30 Uhr) zu hören sein. (Sendefrequenzen: www.brf.be)
3. Oktober 2001 Für Sie im Grenz-Echo gelesen: "Kfz-Kennzeichen und Dienstleistungsfreiheit" (Ausschnitt) "... Der Europa-Abgeordnete Mathieu Grosch (Kelmis) hat jetzt eine schriftliche Frage an die Europäische Kommission gerichtet. ausgehend von der Erkenntnis, dass ein in Belgien wohnhafter und in Luxemburg tätiger Selbstständiger sein Fahrzeug in unserem Land anmelden muss und dadurch gegenüber seinem luxemburgischen Kollegen finanziell im Nachteil ist, soll geklärt werden, ob der besagte Kgl. Erlass im Einklang steht mit dem EU-Recht. Des weiteren will Grosch wissen, ob es derartige Regelungen auch in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union gibt und wie diese Bestimmungen dort in Bezug auf Selbstständige gehandhabt werden."
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