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Wir sehen es als unsere wichtige Aufgabe, dieses Tabuthema anzusprechen, da erhebliche finanzielle Konsequenzen damit verbunden sind und erinnern hier nur an Erbschaftssteuersätze von 60 bis 80% bei nicht eng verwandten Personen und einer Erbsumme pro Person von über 175.000 EUR. Dabei ist alles so einfach: Es genügt sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und alle legalen Mittel zu nutzen, die das belgische Gesetz anbietet. Im Gegensatz zu Deutschland, wo der Erbfall als solcher begünstigt wird (durch hohe Freigrenzen der engen Verwandten), wird in Belgien das vorherige Verfügen (mit oder ohne Auflagen, etc.) begünstigt und dies in einem Maße, das Sie sicherlich erstaunen wird. Wussten Sie, dass in Belgien Schenkungen mobilen Eigentums jederzeit, in unbegrenzter Höhe und mit sofortiger Wirkung mittels Zahlung einer Schenkungssteuer von 3, 5 oder 7 % möglich sind. (7 % bei nicht verwandten Personen!) Kein Risiko als Folge: diese Schenkungen fallen in den kommenden Jahren nicht in die Erbmasse und werden folglich nicht dementsprechend besteuert. Vielfach zögern Sie eine Schenkung in Betracht zu ziehen, weil Sie den Kontroll- und Einkommensverlust auf das Geschenkte befürchten. Hier gibt es aber eine Reihe von Möglichkeiten Ihre Rechte (auf den Längstlebenden) und Kontrollmechanismen abzusichern. Kontaktieren Sie uns für ein diesbezüglich unverbindliches Gespräch.
Wünsche des Erblassers berücksichtigen
In eine gute Erbschaftsplanung müssen viele Elemente einfließen, angefangen von einer Analyse der Ist-Situation (Güterstand, Aufstellung des unbeweglichen und beweglichen Eigentums, gesetzliche Erben, per Testament bevorteilte Erben, usw.) bis hin zu konkreten Maßnahmen, die die Wünsche des Erblassers oder Schenkenden widerspiegeln, ohne dass dieser die Zügel vollkommen aus der Hand gibt. Eine erhebliche Verringerung der Erbschaftssteuerlast sollte das gesteckte Ziel bleiben. In diesem Fall sprechen wir von nicht unerheblichen Summen, die eingespart werden können. Zu berücksichtigen sind auch grenzüberschreitende Vermögen. Hier ist es unerlässig, die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zu konsultieren, um eine Doppelbesteuerung so weit wie möglich zu vermeiden.
Vorteile durch legale Mittel
Eine Versicherungsanlage ist übrigens ein ganz legales Mittel sein Vermögen wenigstens teilweise vor der gesetzlichen Erbschaftsregelung zu verteilen. Ausschüttungen aus einer Lebensversicherung fallen nämlich nicht in die Erbmasse.
Eine professionelle Beratung ist trotzdem sehr zu empfehlen, da der Gesetzgeber juristische Fiktionen vorgesehen hat. Kurz, wir können Ihr gesamtes Vermögen (Immobilien im In- und Ausland, Aktien, Anleihen, Inhaberpapiere, jegliches mobiles und immobiles Vermögen) so gut wie erbschaftssteuerfrei aufbauen und den Begünstigten in dem Moment und unter den Auflagen, die sie sich wünschen, vermachen.
Steuern sparen - ein Beispiel:Tante F. hat per sofortiger Schenkungseinregistrierung über Notar mit unserer Hilfe eine Summe von 300.000 Euro an ihre 8 Neffen und Nichten verschenkt. Netto bleibt jedem Neffen/jeder Nichte eine Summe von gut 35.000 Euro. Falls sie den Erbfall (Tod) abgewartet hätte, wäre die Nettosumme pro Neffe/Nichte auf 25.000 Euro geschrumpft. Steuerersparnis also: 8 x 10.000 = 80.000 Euro.
Bitte kontaktieren Sie uns falls Sie ähnliche Steuerersparnisse machen möchten.
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