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Seit dem 1. Januar 2006 gelten folgende Steuerregeln im Lebensversicherungsbereich:
- (Anlage)Lebensversicherungen von in Belgien wohnhaften Personen unterliegen einer einmaligen Steuer von 1,1%, egal ob sie im In- oder Ausland gezeichnet werden.
- Diese Steuer wird erhoben auf jede eingezahlte Prämie.
- Nur nicht namentliche Informationen werden dem belgischen Finanzministerium mitgeteilt, das Nötige um die korrekte Abführung der Steuer zu kontrollieren. Die Lebensversicherungsgesellschaften führen diese Steuer von 1,1% auf jede Neueinzahlung ab dem 1.1.2006 anonym an das belgische Finanzministerium ab. Ausnahme: Pensionssparen, freie Zusatzpension für Selbststänige.
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