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Neue Steuer auf Lebensversicherungsprämien



Seit dem 1. Januar 2006 gelten folgende Steuerregeln im Lebensversicherungsbereich:

- (Anlage)Lebensversicherungen von in Belgien wohnhaften Personen unterliegen einer einmaligen Steuer von 1,1%, egal ob sie im In- oder Ausland gezeichnet werden.

- Diese Steuer wird erhoben auf jede eingezahlte Prämie.

- Nur nicht namentliche Informationen werden dem belgischen Finanzministerium mitgeteilt, das Nötige um die korrekte Abführung der Steuer zu kontrollieren.
Die Lebensversicherungsgesellschaften führen diese Steuer von 1,1% auf jede Neueinzahlung ab dem 1.1.2006 anonym an das belgische Finanzministerium ab.
Ausnahme: Pensionssparen, freie Zusatzpension für Selbststänige.

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