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Befreiende Steuererklärung 2. Teil



Dieses neue Gesetz, gültig seit Anfang 2006, erlaubt, sich von allen möglichen Steuerdelikten rein zu waschen indem man die geschuldete Steuer jetzt zahlt.
Wer dies ohne Zögern tun, zahlt nur die normal geschuldete Steuer, ohne Aufschlag.

Wer ist betroffen ?
Alle Steuerschuldner, auch Gesellschaften ausser GOEs und Stiftungen und Personen oder Gesellschaften, gegen die schon eine Steuerprozedur läuft.

Wie oft kann ich in den Genuss dieser Massnahme kommen ?
Jeder Steuerschuldner hat nur ein Mal diese Gelegenheit, sie ist zeitlich nicht begrenzt.

Was kann ich regularisieren ?
Alle Gelder, die in der Vergangenheit nicht regulär versteuert wurden.

Was kostet es mich ?
Berufliche Einkommen unterliegen dem normalen Steuersatz zum Zeitpunkt des Erhalts. Bei einer Regularisierung zwischen dem 1.7. und 31.12.2006 wird ein Zuschlag von 5% gerechnet. Danach beträgt der Zuschlag 10%. MWSteuerdelikte werden zum damalig anwendbaren Satz besteuert.

Gibt es steuerliche Sanktionen ?
Nein, ausser wenn eine Prozedur schon eingeleitet ist.

Gibt es strafrechtliche Sanktionen ?
Nein, was die Steuervergehen anbelangt.

Wie sieht's aus in Punkto Erbschaftssteuer ?
Wir haben Grund zur Annahme, dass auch Erbschaftssteuerangelegenheiten zu regeln sind. Diese Materie gehört aber in die regionalen Befugnissen und von dieser Seite gibt es bisher noch keine Stellungnahme.

Was geschieht mit den Sozialbeiträgen ?
Die Regularisierung bezieht sich nur auf Steuervergehen. Nicht gezahlte Sozialbeiträge können also über eine andere Schiene vom Betroffenen gefordert werden.

Ist Anonymität garantiert ?
Nein, der lokale Steuerkontrolleur wird über alles informiert, was die Berufseinkünfte anbelangt. Anonymität scheint aber bei Erbschaftsangelegenheiten und Mobilieneinkünften gewährleistet zu sein.

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